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Diese Vertragsbedingungen gelten für die Kurssaison 2011/2012.

Vertragsbedingungen

Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax, über das Internet oder persönlich bei uns in der Schule erfolgen. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich. Mit der Anmeldung anerkennen Sie diese Vertragsbedingungen und die aktuelle Preisliste.

Rechnungsstellung

Die einzelnen Kursteile werden separat verrechnet. Die Zahlungsfrist beträgt normalerweise 30 Tage - die Zahlung muss jedoch in jedem Fall vor Kursbeginn erfolgen.

Absenzen

Die Kurse sind regelmässig zu besuchen. Im Verhinderungsfall bitte das Kind durch die Eltern vorher abmelden.

Bei Absenzen gibt es keine Reduktion des Kursgeldes.

Kurswechsel (Tag und/oder Zeiten)

Möchten Sie Ihr Kind innerhalb des gleichen Kursteils umteilen lassen (andere Tagen oder Zeiten), so ist dies vor Kursstart kostenfrei möglich. Nach dem Kursstart ist eine Umtriebsentschädigung von Fr. 25.- pro Umteilung fällig

Kursausfall

Bei kurzfristigem Ausfall des Unterrichts (z.B. bei Krankheit der Lehrkraft) teilen wir die Kinder in eine andere Gruppe ein (die Teilnehmerzahl kann in einem solchen Fall über 5 liegen) oder offerieren einen Ausweichtermin, um den verpassten Unterricht nachzuholen.

Kündigung

Eine Kündigung ist nur durch den Vertragspartner möglich und muss schriftlich, mit eingeschriebenem Brief, erfolgen. Als Kündigungsdatum gilt das Datum des Poststempels.

Bei Kündigung eines Kursteiles bis 30 Tage vor Kursstart ist eine Umtriebsentschädigung von Fr. 25.– pro Kursteil und Fachrichtung geschuldet. Bei einer Kündigung bis zwei Wochen (14 Tage) vor Kursstart ist eine Umtriebsentschädigung von Fr. 50.– pro Kursteil und Fachrichtung geschuldet. Erfolgt die Kündigung weniger als 14 Tage vor Kursstart oder wird der Kurs ohne Mitteilung nicht angetreten, ist der gesamte Kursbetrag fällig.

Kündigung durch die Schule

Aus wichtigen Gründen kann die Schule den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere schwere Disziplinarvergehen, strafrechtlich relevantes Verhalten, Sachbeschädigungen, Störung des Schulbetriebes etc.

Versicherung

Die Versicherung ist Sache der Kursteilnehmenden, resp. deren Erziehungsberechtigten.

Stand März 2011. Änderungen vorbehalten. Gerichtsstand ist Zürich.